Richtlinie
für die Auszeichnung
mit dem silbernen und goldenen Ehrenzeichen
1. Durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 19.10.2002 führt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V. anlässlich seines 40jährigen Bestehens ein 2. Modell seiner 1983 gestifteten goldenen Ehrennadel und durch eine an der Uniform zu tragende Bandschnalle (Interimspange) mit Ehrenzeichenauflage ein.
2. Das Ehrenzeichen hat jetzt eine Silber- und eine Goldstufe und zeigt das Logo des LFV - bestehend aus dem unbekrönten Landeswappen, flankiert von gelbroten Flammen und überragt von gekreuzten Beilen. Den unteren Abschluss bildet ein spiegelbildlich dargestelltes Eichenlaub (siehe Abbildung). Die Maße sind der Abbildung zu entnehmen. Das Eichenlaub und die Metallteile der Beile verbleiben in der silbernen bzw. goldenen Metallfarbe der jeweiligen Auszeichnung.
Die zivile Auszeichnungsvariante wird an einer rückseitig angebrachten Nadel getragen.
Die der Auszeichnung zu unterlegende Bandschnalle der zweiten Tragweise hat eine Breite von 12 mm und eine Länge von 28 mm. Das aufzulegende Band wird dreigeteilt in den Farben rot/blau/rot gehalten. Die Bandkanten sind den Stufen entsprechend silber- bzw. goldfarbig und 2 mm breit. Die eigentliche Auszeichnung wird auf das Band aufgesetzt und mit der Schnalle fest verbunden. Die Schnalle hat eine rückseitige Sicherheitsbroschierung.

3. Die Ehrenzeichen werden nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr oder einem Verband verliehen. Maßgebend sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit. Die Kriterien für die Verleihung der Ehrenzeichen liegen in einer Ausführungsanweisung fest.
4. Anträge für die Ehrung mit den Ehrenzeichen sind kurz und den Tatsachen entsprechend zu begründen. Dabei müssen die besonderen Verdienste und die Würdigung der Persönlichkeit des Auszuzeichnenden erkennbar sein. Antragsberechtigt sind die zuständigen Mitgliedsverbände. Zur Beantragung des Ehrenzeichens sind Formblätter zu verwenden.
5. Um eine Abwertung der Ehrenzeichen zu vermeiden, ist die Vergabezahl des silbernen Ehrenzeichens auf 50 Ehrungen jährlich, des goldenen Ehrenzeichens auf 20 jährlich begrenzt.
In Einzelfällen kann der Vorstand die festgelegte Vergabequote überschreiten.
6. Die Trageweise der Ehrenzeichens richtet sich nach den offiziellen Richtlinien über das Tragen von Orden und Ehrenzeichen.
Germersheim, den 19. Oktober 2002
Der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Otto Fürst
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