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| Aus- und Fortbildung | Leistungsabzeichen | Geschicklichkeitsfahren | Termine | |
Um die Teilnahme am FwLA in Rheinland-Pfalz können sich alle Feuerwehren, auch aus benachbarten Bundesländern sowie aus dem Ausland bewerben.
Die Leistungsprüfungen werden grundsätzlich im Rahmen der Einheit nach der Feuerwehrdienstvorschrift (kurz FwDV) 3 abgelegt.
Die Teilnehmer müssen das nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 2. November 1981 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebene Lebensalter für den aktiven Feuerwehrdienst vollendet haben, für den Feuerwehrdienst tauglich sein und die Grundausbildung nach der FwDV 2/2 abgeschlossen haben. Zum Erwerb des FwLA der Stufe Bronze muss mindestens die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang nach FwDV 2) abgeschlossen sein. Das FwLA der Stufe Silber kann nach Abschluss der Truppmannausbildung (Teil 1 und 2 nach FwDV 2) erworben werden.
Die Funktionsträger (Gruppenführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger) müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben.
Der Leiter der teilnehmenden Feuerwehr meldet seine Gruppe mit dem Anmeldeformular bei dem zuständigen Stadt-, Kreis- oder Regional-Feuerwehrverband an.
Der Wehrführer und der Wehrleiter haben die
Richtigkeit der Angaben auf dem Formblatt zu bestätigen.
Ist kein zuständiger
Verband vorhanden oder führt der zuständige Verband keine
Abnahmeveranstaltungen durch, kann die Anmeldung und die Abnahme bei
einem Nachbarkreis erfolgen.