Referat:
Ausbildung

Aus- und Fortbildung Leistungsabzeichen Geschicklichkeitsfahren Termine

Beschreibung der Richtlinien Geschicklichkeitsprüfung
für Einsatzfahrer der Feuerwehr

Vorwort

Klassen der Geschicklichkeitsprüfungen
Die Geschicklichkeitsprüfung wird in zwei Klassen (A und B) durchgeführt: Dementsprechend werden bei der Landesausscheidung auch die Landessieger in den beiden Klassen ermittelt.

Fahrzeuge und Ausrüstung
In der Klasse A wird ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Gesamtmasse bis 3.500 kg,
in der Klasse B ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Gesamtmasse größer 9.000 kg verwendet.

Es dürfen nur Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die den Unfallverhütungsvorschriften, den Normen, den technischen Weisungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.

Jeder Teilnehmer trägt die zurzeit gültige persönliche Feuerwehr-Einsatzkleidung,
bestehend aus:
1. Feuerwehr-Schutzanzug
2. Feuerwehr-Helm
3. Feuerwehr-Schutzschuhe (Feuerwehrstiefel)
4. Vorhandene Fahrzeug-Sicherheitsgurte müssen angelegt werden

Anmeldung der Teilnehmer
Die Anmeldung zur Teilnahme am Geschicklichkeitsfahren erfolgt mit dem vom Landesfeuerwehrverband herausgegebenen Anmeldevordruck beim zuständigen Stadt-, Kreis- oder Regional-Feuerwehrverband für die Vorausscheidung auf Kreisebene.

Durchführung
In dem Fahrzeug befindet sich jeweils nur der Fahrer. Es darf nur nach Spiegel gefahren werden, das Öffnen der Fenster oder der Türen ist nicht gestattet. Der Fahrer muss die für das Geschicklichkeitsfahren vorgeschriebene persönliche Ausrüstung tragen. Die Reihenfolge des Starts wird durch Auslosung ermittelt. Der Fahrer hat das Fahrzeug nach Aufruf und Einweisung an die Startlinie vorzuziehen. Der Fahrer darf seinen Sitz im Fahrzeug nicht verlassen. Die Fahrweise und Geschwindigkeit sind so einzurichten, dass Wertungsrichter, Helfer und Zuschauer nicht gefährdet sowie das Fahrzeug nicht beschädigt werden.

Das Geschicklichkeitsfahren hat in der vorgegebenen Reihenfolge und Richtung gemäß dem nachfolgend abgebildeten Parcour-Plan zu erfolgen:

Schlussbestimmungen
Die gefahrene Zeit und die Fehlerpunkte werden protokolliert.
Sieger in den Klassen A und B sind die Fahrer mit den wenigsten Fehlerpunkten.
Bei Punktegleichstand entscheidet die gefahrene Zeit.

Die Zeitnahme beginnt mit dem Startzeichen und endet nachdem das Fahrzeug die Ziellinie vollständig überquert hat.

Das Überschreiten der Höchstzeit
Klasse A = 3:30 Minuten,
Klasse B = 4:30 Minuten

führt zu Fehlerpunkten. Pro Sekunde = 10 Fehlerpunkt.

Bei fehlenden persönlichen Ausrüstungsgegenständen gem. Nr. 3 der Richtlinien werden je Ausrüstungsteil, oder bei nicht anlegen der vorhandenen Sicherheitsgurte, gem. Nr. 3 der Richtlinien werden 100 Fehlerpunkte angerechnet.

Das Auslassen einer Aufgabe wird mit 500 Fehlerpunkten geahndet.

Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften (risikoreiches Fahren, Personengefährdung oder Fahrzeugbeschädigungen) können mit 200 Fehlerpunkten bestraft werden, in besonders kritischen Fällen kann der Wettbewerb für diesen Fahrer abgebrochen werden.

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