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| Teilnahmebedingungen | Vorstellung der Brandübungscontainer | Anmeldeformular | Ausbildungs-Termine |
1. Die Teilnahme am Brandbekämpfungstraining ist nur ausgebildeten Atemschutzgeräteträger/-innen mit gültiger G 26 - Untersuchung möglich.
2.
Die Anmeldung erfolgt mit einem Formular des Landesfeuerwehrverbandes, das Anmeldeformular
herunterladen.
Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie beim Landesfeuerwehrverband schriftlich
eingegangen ist.
Mündliche Erklärungen haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
3.1 Der Preis für die Teilnahme am Training bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Im Preis ist neben dem theoretischen auch der praktische Teil enthalten.
3.2 Der Teilnahmepreis pro Person, wird nach Kursende der anmeldenden Stelle in Rechnung gestellt.
4. Jeder Teilnehmer ist im Rahmen des Versicherungsschutzes seiner entsendenden Dienststelle unfallversichert.
4.1
Persönlicher Schutz:
Atemschutzgeräte sowie Ersatzflaschen sind von den Teilnehmern mitzubringen. (Transportbedingungen für Druckbehälter beachten).
5.
Eine Stornierung nach Bestätigung der Anmeldung ist nur bis zwei Wochen vor
Kursbeginn möglich. Dabei werden 50% des Teilnehmerpreises fällig.
Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird der volle Teilnehmerpreis in Rechnung gestellt.
6.1
Der Landesfeuerwehrverband haftet für keinerlei Schäden, die aus oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Training entstehen.
Dies gilt nicht, sobald der Landesfeuerwehrverband, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
6.2 Soweit das Training nicht auf dem Gelände des Landesfeuerwehrverbandes stattfindet, verzichten die Teilnehmer auf ihre Ansprüche gegen die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten des Geländes, auf dem das Training durchgeführt wird.
6.3 Nehmen Dritte am Training des Landesfeuerwehrverbandes teil, so wird der Anmelder den Landesfeuerwehrverband von deren Schadenersatzansprüchen freistellen, es sei denn, der Schaden ist den Dritten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Landesfeuerwehrverbandes, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstanden.
6.4 Der Landesfeuerwehrverband behält sich vor, das Training gegebenenfalls zu verschieben oder, beispielsweise bei zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. In diesem Falle besteht für den Teilnehmer lediglich ein Anspruch zur Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz.