Referat:
Ausbildung

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Unterweisung für Einsatzfahrer
Befreiung und Inanspruchnahme von Sonderrechten

Befreiung von Vorschriften, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander regeln:

Befreiung von den übrigen Vorschriften der StVO:

Die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer werden nur eingeschränkt,
Verkehrsregeln und Verkehrszeichen werden nicht außer Kraft gesetzt!

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten bedeutet keine

Grundsätze zur Einschränkung der Befreiung von den Vorschriften der StVO:

Die Grenzen der Befreiung von den Vorschriften der StVO

Zur Menschenrettung sind Sonderrechte nicht nur erlaubt, sondern geboten.

Verhaltensregeln bei der Fahrt mit Sonderrechten:

Vertrauensschutz:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, darf der Sonderrechtsfahrer darauf vertrauen, dass Ihm freie Fahrt gewährt wird und dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten.

 

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