Referat:
Ausbildung

Aus- und Fortbildung Leistungsabzeichen Geschicklichkeitsfahren Termine

Einführung der FwDV 3
- Einheiten im Löscheinsatz -

Stand: August 2005
Auf der Sitzung des AFKzV am 14./15.09.05 genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen

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1. Allgemeines

Die FwDV 3 regelt, wie die taktischen Einheiten
- Selbstständiger Trupp
- Staffel
- Gruppe und
- Zug
im Löscheinsatz arbeiten.
Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.

Die Dienstvorschrift beschränkt sich bewusst auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatzablauf der taktischen Einheiten und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen unbedingt erforderlich sind.
Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr- Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.

2. Taktische Einheiten

Taktische Einheit -> Mannschaft + Einsatzmittel

Entsprechend der Anzahl der Einsatzkräfte gibt es die taktischen Einheiten:
Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug

Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit der Feuerwehr.
Die Einheitsführer der taktischen Einheiten werden
- Truppführer
- Staffelführer
- Gruppenführer und
- Zugführer genannt.

2.1 Gliederung der Mannschaft einer Gruppe

Gliederung der Mannschaft einer Gruppe

2.2 Gliederung der Mannschaft einer Staffel

Gliederung Mannschaft

2.3 Gliederung der Mannschaft eines selbständigen Trupps

2.4 Gliederung des Zuges

3.1 Sitzordnung beim Ausrücken..

Sitzordnung

3.2 Antreteordnung bei:
- Absitzen,
- Gefahr, Alle sofort zurück, oder
- Zum Abmarsch fertig

Die Mannschaft sitzt nach Eintreffen an der Einsatzstelle erst ab, nachdem der Einheitsführer das Kommando gegeben hat.

4. Fahrzeugaufstellung

Hinweise auf
- Windrichtung,
- Trümmerschatten,
- fließenden Verkehr
- Freileitungen und Fahrdrähte
- Abstand zum Brandobjekt,
- Gefährdung,
- Freihaltung der Rettungswege
- Ablage von Gerät bei großem Abstand zum
Objekt.

5. Einsatzablauf in Gruppe, Staffel und selbstständigen Trupp

5.1
Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit, die zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig ist. Fehlen zunächst Einsatzkräfte, oder handelt es sich aufgrund des Löschfahrzeuges um Staffel oder Trupp, müssen einzelne Aufgaben von anderen Einsatzkräften übernommen.
Vorübergehend verzichtet wird zunächst auf Me, dann auf ST, schließlich auf WT.

Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten kann nur mit Gruppe oder Staffel durchgeführt werden.

5.2 Aufgaben der Mannschaft beim Einsatz von Gruppe, Staffel oder Selbstständigem Trupp

Einheitsführer:
- Führen
- Verantwortung für Sicherheit der Mannschaft - Standortbestimmung des Fahrzeugs

Aufgaben der Mannschaft

Maschinist:
- Fahrer
- bedient FP und Aggregate
- sichert Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht
- Unterstützt bei Entnahme von Geräten
- für die ordnungsgemäße Verlastung verantwortlich
- Unterstützung beim Aufbau der Wasserversorgung
- Unterstützung bei der Atemschutzüberwachung
- meldet Mängel an Einsatzmitteln dem EF

Melder:
- befohlene Aufgaben , z.B.
- Lagefeststellung
- Unterstützung beim in Stellung-Bringen der Steckleiter
- Betreuen von Personen
- Kommunikation

AT:
- Retten
- Vornahme des ersten Rohres
- Verteiler setzen
- Schlauchleitung für des erste Rohr verlegen, falls kein Schlauchtrupp bereit steht.

WT:
- Retten
- In Stellung - Bringen von tragbaren Leitern
- Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zum Verteiler
- Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zur Wasserentnahme
- VT kuppeln
- Sicherheitstrupp bei Atemschutzeinsatz oder andere Aufgaben übernehmen

ST:
- Retten
- Wasserversorgung zwischen Stahlrohr und VT für andere Trupps herstellen
- In Stellung – Bringen von tragbaren Leitern
- Verteiler bedienen
- sonstige Geräte in Stellung bringen
- führt weitere Tätigkeiten durch ZF: - führt den Zug
- ist an keinen Platz gebunden
- ist über seine Befehlsstelle erreichbar Führungsassistent:
- Aufträge und Befehle des ZF ausführen
- Vertreter des ZF

Me:
- Verantwortlich für Informationsübertragung
- weitere Aufgaben nach Befehl Fahrer:
- Fahrzeug fahren
- Aufgaben des Melders bei dessen Ausfall übernehmen

5.3 Einsatzgrundsätze