Referat:
Ausbildung

Aus- und Fortbildung Leistungsabzeichen Geschicklichkeitsfahren Termine

Unterweisung für Einsatzfahrer

§ 1 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

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