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Referat: | ||||
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Befreite Organisation
In § 35 StVO aufgeführte Organisationen, wie :
-Bundeswehr
-Bundespolizei
-Feuerwehr
-Katastrophenschutz
-Polizei
-Zoll
-Rettungsdienst (bei Dringlichkeit, zur Menschenrettung)
Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben
Hoheitlich sind Tätigkeiten, wenn sie
aus der Staatsgewalt hergeleitet sind und durch Gesetze oder
Rechtsvorschriften geregelt werden. (LBKG, FwVO)
Für die Feuerwehr sind diese Tätigkeiten:
- Retten von Menschenleben
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung
- Friedensmäßiger Katastrophenschutz
- Katastrophenschutz im Verteidigungsfall
- Rettungsdienst ( soweit er von der Feuerwehr
wahrgenommen wird)
Gebot der Dringlichkeit
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist erfüllt , wenn höchste Eile gebot ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige
Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. (§ 38,1)
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist dann geboten und
rechtens, wenn die Maßnahmen bei einem Ereignis sonst
- überhaupt nicht
- nicht ordnungsgemäß
- oder nicht so rasch wie möglich
eingeleitet werden könnten.
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