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| Transport gefährlicher Güter |
Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt regelt die Kennzeichnung von Binnenschiffen, welche bestimmte feuergefährliche, Ammoniak und damit gleichgestellte oder explosionsgefährliche Güter transportieren.
Zur Kennzeichnung werden bei Tag blaue Kegel und bei Nacht blaue Lichter verwendet, die an einer geeigneten Stelle von allen Seiten gut sichtbar angebracht sein müssen.
Binnenschiffe, die mit solchen Kennzeichnungen versehen sind, dürfen nur an bestimmten Liegestellen anlegen. Andere Schiffe müssen einen von der Anzahl der Kegel oder Lichter abhängigen Mindestabstand zu diesen Schiffen beim Anlegen einhalten.
