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| Transport gefährlicher Güter |
Gefährliche Stoffe beim Transport auf Straßen, Schienen, Binnengewässern, Luft oder See werden als Gefahrgüter bezeichnet. Bei Überschreitung einer bestimmten Mindestmenge (Freigrenze) des transportierten Gefahrguts muss eine Transportkennzeichnung nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
Die Kennzeichnung verschiedener Beförderungsmittel unterscheidet sich häufig in der Art der Ausführung. So ist beispielsweise die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges eine andere als die von Binnenschiffen.
Während für den innerstaatlichen Transport gefährlicher Güter die nationalen Gefahrgutverordnungen maßgebend sind, gelten für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter europäische Übereinkommen. Durch den europäischen Harmonisierungsprozess ist jedoch eine weitgehende Angleichung der nationalen Rechtsnormen erfolgt. Aus diesem Grund ist die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten aus dem europäischen Ausland in der Regel die gleiche wie bei innerstaatlichen Transporten.
Sowohl der Luftverkehr wie auch die Seeschifffahrt außerhalb der Küstengewässer gehen über die Grenzen Europas hinaus. Daher existieren in diesem Bereich internationale Rechtsvorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern. Aufgrund ihres geringen Transportaufkommens werden sie hier nicht behandelt.
Übersicht der geltenden Rechtsvorschriften bei der Beförderung gefährlicher Güter.
