Referat:
Abwehrender Gefahrenschutz

Transport gefährlicher Güter

Warntafel

Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern sind sowohl beim Straßentransport als auch beim Transport mit der Eisenbahn erforderlich, wenn gefährliche Güter in Tanks, in Tankcontainern oder als Schüttgut befördert werden.
Beim Transport von Versandstücken, einschließlich Großpackmittel (IBC) werden die Warntafeln nicht mit Kennzeichnungsnummern versehen.

Die Größe der an Fahrzeugen angebrachten Warntafeln beträgt 40 x 30 cm. Kleinere Warntafeln dürfen z. B. beim Transport radioaktiver Stoffe in Pkw verwendet werden.

Werden flüssige, gasförmige, staubförmige oder körnige Gefahrgüter in Tanks befördert, werden zusätzlich an den Seiten jedes Tanks Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht. Wird nur ein Gefahrgut befördert, sind seitliche Kennzeichnungen nicht erforderlich, wenn die Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sind.

Auch bei leeren, aber ungereinigten und nicht entgasten Tanks sind diese Warntafeln erforderlich.

Im oberen Teil einer beschrifteten Warntafel befindet sich die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer) und im unteren Teil die Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes (Stoffnummer bzw. UN-Nummer).

Die Stoffnummer auf dem unteren Teil der Warntafel besteht aus einer vierstelligen Zahl. Sie dient zur Identifizierung eines Stoffes. Über die Stoffnummer ist es möglich, aus einer Stoffliste den betreffenden Stoff zu ermitteln.

3 0
1 2 0 2
Gefahrnummer

Stoffnummer

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern. Diese weisen auf die Gefahren hin.

Bedeutung der Ziffern
zur Kennzeichnung der Gefahr
(Gefahrnummer)

2 Entweichen von Gas durch Druck 
oder chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

Bemerkung: Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.
Eine Verdoppelung der Ziffer bedeutet eine Zunahme der entsprechenden Gefahr. 
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.
Ist der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr ein „X" vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

Einige Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung.

Einige Stoff-Beispiele mit besonderen Zifferkombinationen:

2 2
 1 9 5 1
tiefgekühltes Gas
Beispiel:
Argon, tiefgekühlt, verflüssigt
X 3 3 3
1 1 0 2
pyrophorer flüssiger Stoff, 
der mit Wasser gefährlich reagiert

Beispiel:
Aluminiumtriethyl
X 4 2 3
2 2 5 7
entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen
Beispiel:
Kalium
4 4
2 3 0 4
entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet
Beispiel:
Schwefel in geschmolzenem Zustand
5 3 9
2 1 1 6
entzündbares, organisches Peroxid
Beispiel:
Cumolhydroperoxid

Liste der Ziffernkombinationen