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GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Anmelden von Musikveranstaltungen
Wer Musik und andere geistige Werke öffentlich aufführen will, bedarf dazu der
Genehmigung. Das Urheberrecht ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers geschützt. Die Widergaberechte können bei der GEMA, Bezirksdirektion in 65189 Wiesbaden,
Abraham-Lincoln-Straße 20,
Telefon (0611) 79 05-0, Telefax (0611) 79 05-197, E-Mail: bd-wi@gema.de
Internet: http://www.gema.de, erworben werden. Die
Gebühren sind nach Art und Umfang der Nutzung und der Öffentlichkeit gestaffelt.
Öffentlichkeit
Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes
öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit
bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das
Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher
Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen
verbunden ist.
Die Öffentlichkeit wird von der GEMA sehr eng ausgelegt. Eine Öffentlichkeits-Vermutung der GEMA über eine Veranstaltung muss von dem Betroffenen widerlegt werden. Die GEMA braucht den Beweis nicht anzutreten.
Die GEMA sieht die Öffentlichkeit außerhalb
von Familie, Verwandten und Verschwägerten als gegeben. Veranstaltungen der
Vereine sind daher immer öffentlich.
Vergütungssätze der GEMA
Für die Musikdarbietungen sind Gebühren zu zahlen, welche sich aus der Tabellen der Vergütungstabellen ergeben.
Ein altes Gerücht, dass eine Veranstaltung im Jahr bei der GEMA gebührenfrei sei, stimmt nicht.
Auf diese Gebühren wird den Mitgliedern des LFV-RLP ein Nachlass von 20 % gewährt, gemäß einer Vereinbarung mit der GEMA. Dieser Nachlass gilt aber nur, wenn die Veranstaltung vorher angemeldet wurde. Für nicht angemeldete Veranstaltungen kann die GEMA die doppelte Gebühr erheben.
Auch der DFV hat eine Rahmen-Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen,
Details.
Um den Rabatt zu erhalten, ist auf der rechtzeitigen Anmeldung die Mitgliedschaft zum LFV-RLP zu erklären.
Link zu Vergütungssätzen:
http://gema.de/ad-tarife
Anmelde-Vordrucke für Veranstaltungen
Unter dem folgenden Link finden Sie PDF-Formulare für die Anmeldung von
Veranstaltungen, aktuelle Tarifübersicht sowie den Vordruck "Musikfolge", der
regelmäßig nach Live-Veranstaltungen nachgereicht werden muss.
http://www.gema.de/musiknutzer/formularschnellsuche/