Referat:
Nichtöffentliche Feuerwehren

Löschanlagen - Hilfe für die Feuerwehr

Löschanlagen - Hilfe für die Feuerwehr
- Gaslöschanlagen -

Aufbau, Funktionsweise und Einsatzbereiche

Als sogenannte physikalisch (inert) wirkende Gase stehen derzeit für Anlagentechniken neben CO² das Gasgemisch Inergen und die Edelgase Stickstoff und Argon zur Verfügung.

Die Löschwirkung beruht auf Verdrängen der Luft und damit Reduzierung des Luftsauerstoffgehaltes.
Bei modernen Gaslöschanlagen ist das Branderkennungssystem üblicherweise eine Brandmeldeanlage mit Branderkennungselementen nach EN54 oder nach VdS-Richtlinien.

Einsatzbereiche für Gaslöschanlagen
z.B.:
• Lackherstellung
• Schaumstoffherstellung
• Kaltwalzwerke
• Hydraulikanlagen
• Schalt- & Steueranlagen
• Elektrische Schalt- und Verteilerräume
• EDV-Anlagen
• Textilmaschinen
• Farbspritz- und Trockenanlagen
• Transformatoren

Zur Auslösung des Löschvorganges muss beim Einsatz von Rauchmeldern ein Brand von mindestens zwei Brandmeldern erkannt werden. Nach Ansprechen des ersten Melders erfolgt eine optische und akustische Anzeige an der Brandmelderzentrale. Mit Ansprechen des ersten Melders können z.B. Lüftungsanlagen abgeschaltet werden.

Signalisiert der zweite Brandmelder einen Alarm, wird der Hauptalarm ausgelöst, der im Regelfall durch eine pneumatische Fanfare und eine elektrische Hupe signalisiert wird. Der Hauptalarm kann an den im Flutungsbereich angebrachten Warntafeln optisch angezeigt werden. Zusätzlich kann die Löschanlage auch durch Betätigen eines Handtasters, der vor dem Löschbereich angebracht wird, ausgelöst werden.

Können Personen im Schutzbereich durch das ausströmende Löschmittel gefährdet werden, müssen Einrichtungen zur Verzögerung des Löschmittelaustritts wirksam werden, um den anwesenden Personen das Verlassen des Raums zu ermöglichen.

Einsatztaktik

  1. Geflutete Räume mit Hilfe von Feuerwehrplänen, Laufkarten etc. genau kontrollieren: 
    Menschenrettung, Feuer?
  2. Geflutete Räume und angrenzende Bereiche nur mit Umluft-unabhängigem Atemschutz 
    betreten und eventuell vorgefundene Personen sofort in Sicherheit bringen.
  3. Die Löschmittelkonzentration unbedingt aufrecht erhalten 
    (Türen und Fenster geschlossen halten).
  4. Ein Strahlrohr sollte im gefluteten Bereich nur dann vorgenommen werden, wenn es zwingend 
    notwendig ist, da die Durchführung der Schlauchleitung durch die Tür zum Abströmen des 
    Löschmittels und somit zum Nachlassen der Löschwirksamkeit führt.
  5. Den gefluteten Bereich erst nach Vorliegen eines gesicherten Erkundungsergebnisses 
    (kein Feuer/ Feuer aus) lüften, da im Regelfall bei einer Rückzündung kein Löschmittel mehr
    zur Verfügung steht.
  6. Freigabe der Räume erst nach Erreichen der normalen Raumluftatmosphäre, Nachweis durch 
    entsprechende Konzentrationsmessung erforderlich (d.h. mindestens Sauerstoffkonzentration, 
    bei CO2-Anlagen möglichst auch C02-Konzentration).
  7. Nach Einsatzende die Anlage an den Betreiber mit der Auflage übergeben, diese umgehend 
    in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen bzw. versetzen zu lassen und die 
    Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Feuerwehrleitstelle zu melden.

Kriterien für ein möglichst spätes Belüften des gefluteten Bereichs:

Nur wenn kein oder möglichst wenig Löschmittel entweicht, ist die Löschmittelkonzentration 
im gefluteten Bereich wirksam, d.h. eine Ausbreitung oder ein erneutes Aufflammen des Brandes ist nicht zu erwarten.

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