Referat:
Recht

Startseite

VereinsrechtLinks zu Gesetzestexten

Aufgaben des Referates

Das Referat Recht berät den LFV, d. h. Vorstand und Geschäftsführung sowie nachgeordnete Feuerwehrverbände außergerichtlich bei allen auftretenden Rechtsproblemen.

Vor allem in den Rechtsgebieten Vereins- und Steuerrecht, Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Öffentliches Dienstrecht wird intensive Beratungsarbeit geleistet.
Hinzu kommt die ggf. erforderlich werdende Vertretung des Verbandes vor Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten.
Auch örtliche Feuerwehren bzw. Feuerwehrfördervereine wenden sich bei feuerwehrrechtlichen Fragestellungen an das Referat, die Vielfalt auftretender Konfliktlagen bedingt bei der zunehmenden Verrechtlichung auch des ehrenamtlichen Bereiches zunehmenden Beratungsbedarf.

Dies gilt insbesondere für Fragen der konkreten Anwendung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes.

Grundsätzlich sind sämtliche Mitglieder örtlicher Feuerwehrfördervereine, die Bezirks- und Kreisverbände des LFV im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und darüber hinaus alle Feuerwehrangehörigen der gemeindlichen Feuerwehren bei Ausübung der gesetzlichen Tätigkeiten in Erfüllung des LBKG in den Schutz des Rechtsschutzversicherungsvertrages des LFV einbezogen.

Die Frage des konkreten Versicherungsschutzes ist jeweils mit dem Referatsleiter Soziales/Versicherung Herrn Othmar Zimmermann abzuklären

Referatsleiter: 

Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Pitsch

Kanzlei Spaetgens Rechtsanwälte
Dietrichstraße 18
54290 Trier
Tel.: (0651) 97039-0, Fax: (0651) 97039-21 E-Mail
www.spaetgens.com

Die Jahresberichte des Referats Recht.