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Aufgaben des Referates
Das Referat Recht berät den LFV, d. h. Vorstand und Geschäftsführung sowie nachgeordnete Feuerwehrverbände außergerichtlich bei allen auftretenden Rechtsproblemen.
Vor allem in den Rechtsgebieten Vereins- und Steuerrecht, Allgemeines
Zivilrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Öffentliches Dienstrecht wird
intensive Beratungsarbeit geleistet.
Hinzu kommt die ggf. erforderlich werdende Vertretung des Verbandes vor
Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten.
Auch örtliche Feuerwehren bzw. Feuerwehrfördervereine wenden sich bei
feuerwehrrechtlichen Fragestellungen an das Referat, die Vielfalt
auftretender Konfliktlagen bedingt bei der zunehmenden Verrechtlichung auch des
ehrenamtlichen Bereiches zunehmenden Beratungsbedarf.
Dies gilt insbesondere für Fragen der konkreten Anwendung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Grundsätzlich sind sämtliche Mitglieder örtlicher Feuerwehrfördervereine, die Bezirks- und Kreisverbände des LFV im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und darüber hinaus alle Feuerwehrangehörigen der gemeindlichen Feuerwehren bei Ausübung der gesetzlichen Tätigkeiten in Erfüllung des LBKG in den Schutz des Rechtsschutzversicherungsvertrages des LFV einbezogen.
Die Frage des konkreten Versicherungsschutzes ist jeweils mit dem Referatsleiter Soziales/Versicherung Herrn Othmar Zimmermann abzuklären
Referatsleiter:

Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Pitsch
Kanzlei Spaetgens Rechtsanwälte
Dietrichstraße 18
54290 Trier
Tel.: (0651) 97039-0, Fax: (0651) 97039-21 ![]()
www.spaetgens.com
Die Jahresberichte des Referats Recht.