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| Fördervereine | Soziales | Versicherungen | Schadensanmeldung |
- Versicherung der Fördervereine und Alterskameraden -
Immer wieder wurde an den LFV RLP der Wunsch herangetragen, für Fördervereine einen ermäßigten Beitrag einzuführen. Besonders die Feuerwehren der großen Fördervereine argumentierten, die Fördervereine würden die Veranstaltungen ja für die aktive Wehr durchführen und die Wehr auch finanziell unterstützen. Hierfür wären sie auf eine umfassende und preiswerte Versicherung angewiesen, die immer teuer erkauft werden musste. Ansonsten hätten die meist feuerwehrfremden und oft nur zahlenden Mitglieder dieser Fördervereine keinen Bezug zu den Feuerwehrverbänden. Der weitergehende Wunsch, nur die Versicherungsprämie weiter zu berechnen, war nicht akzeptabel, da die Geschäftsführungskosten des Verbandes zu einem gewissen Teil auch durch die Abwicklung der Versicherungen verursacht werden. Hiermit können die aktiven Mitglieder, welche evtl. von keinem Förderverein unterstützt werden, nicht belastet werden.
Nachdem in einem Arbeitskreis die vielen Argumente ausgewertet und abgewogen waren, hat die Verbandsversammlung am 19.10.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Der Beitrag für Fördervereinsmitglieder, die nicht aktive Feuerwehrangehörige sind,
beträgt 1,10 € - Netto - jährlich.
Der Beitrag für aktive Mitglieder von 2,10 € - Netto - jährlich bleibt bestehen.
Fördervereine sind Mitglieder im Sinne von § 3 Abs. 2 der Satzung des LFV (= fördernde Mitglieder), die kein Stimmrecht haben (vgl. § 7 Abs. 3.6 der Satzung).
Den örtlichen Stadt/Kreis/Regional-Verbänden obliegt die Beitragsfestsetzung auch für die Mitgliedschaft der Fördervereine. Sie entscheiden, ob und ggfs. welchen Zuschlag sie zu dem vorstehend angegebenen Netto-Beitrag des LFV erheben.
Die vorstehende Neuerung gilt ab 1. Januar 2003.
Versicherungsleistung
Den Fördervereinsmitgliedern kommen die gleichen Versicherungsleistungen wie den Aktiven zugute.
siehe: Leistungen aus den
Versicherungsverträgen
Weitere Einzelheiten finden Sie im Bereich Versicherungen.
Die derzeit laufenden Bemühungen um die Erweiterung des Versicherungsvertrages kommen ebenfalls den Fördervereinen zu gute.
Ein Versicherungsvertrag braucht nicht besonders abgeschlossen zu werden. Es genügt die vollzählige Anmeldung beim zuständigen KFV/SFV/RFV. Eine namentliche Mitgliedermeldung ist nicht erforderlich. Die Abwicklung von Schäden und Unfällen erfolgt über den LFV, Referatsleiter Soziales - Versicherung, Othmar Zimmermann, E-Mail bei dem auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.
Der Versicherungsschutz aus den Verträgen des LFV besteht das ganze Jahr und umfasst auch die laufenden Vereinstätigkeiten wie Vorstandssitzungen, Kassieren, Besprechungen, Versammlungen, Vorbereitung von Veranstaltungen usw. Eine Anmeldung der einzelnen Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Ausgenommen von dem Versicherungsschutz sind motorsportliche Veranstaltungen; hierzu zählen aber nicht das Geschicklichkeitsturnier und das Sicherheitstraining.
Eine Mitgliedschaft des Fördervereins zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag dürfte in den allermeisten Fällen günstiger sein als eine abgespeckte Versicherung für eine Einzelveranstaltung. Jeder sollte sich rechtzeitig davon überzeugen. Ein Vereinsvorsitzender tut gut daran, nicht nur an möglichst hohe Einnahmen sondern auch an die Abwendung wirtschaftliche Schäden für den Verein und an die Fürsorge für seine Mitglieder zu denken. Bei den Veranstaltungen kommen auch die verpflichteten Helfer in den Genuss der Unfallversicherung.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung
Um die preisgünstige Mitgliedschaft für Fördervereine zu erhalten müssen erfüllt sein:
Es werden alle Mitglieder des Fördervereins - außer den aktiven Feuerwehrleuten -
gemeldet,
(Wichtig: Versicherungsschutz ist nur bei vollständiger Meldung
gegeben)
Von der örtlichen Feuerwehr sind die aktiven Mitglieder vollzählig gemeldet.
Die Anmeldung des Fördervereins erfolgt über den KFV/SFV/RFV an den Landesfeuerwehrverband
Die Stärkemeldungen für Förderverein und Feuerwehr sind jährlich über den KFV/SFV/RFV bis zum 31. März an den LFV zu erstatten.
Hinweis für die Alterskameraden
Die Mitgliedschaft zum ermäßigten Beitrag (wie die Fördervereine) ist auch für die
Alterskameraden möglich. Einzige Voraussatzung hierfür ist die vollzählige Meldung der aktiven Wehr.