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Soziales - Versicherung

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Stärkung des Ehrenamtes durch Vergünstigungen bei der GVV PRIVAT-Versicherung

Nach langjährigen Bemühungen und Verhandlungen ist dem LFV-RLP in Jahr 2002 ein weiterer Schritt zu Stärkung des Ehrenamtes gelungen. Wie der nachstehenden Pressemitteilung der GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln zu entnehmen ist, steht kommunalen Ehrenbeamten jetzt auch die preisgünstige Versicherung der GVV-Privat offen. Damit ist nicht nur eine günstige Kfz.-Versicherung analog dem „B-Tarif“ möglich, sondern auch Gebäude-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Diese Regelung gilt wegen des Gebietsschutzes unter den öffentlichen Versicherern leider nur in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier (früher Preußen). Der LFV ist weiterhin bemüht, diese Regelung auch auf den übrigen Teil des Landes auszudehnen.

Zu den Ehrenbeamten zählen auch alle mit Ernennungsurkunde berufenen Ehrenbeamten in den Feuerwehren angefangen vom Wehrführer bis zum Kreisfeuerwehrinspekteur und ihre Stellvertreter. Soweit diesen gleichgestellten Funktionen z. B. Löschgruppenführer durch Urkunde zu Ehrenbeamten ernannt sind, haben sie nicht nur die gleichen Pflichten sonder in diesem Fall auch die gleichen Rechte.

Die GVV hat als erste Versicherung die Argumente des LFV akzeptiert, dass auch die Personen, welche für das Gemeinwohl tätig sind, und sogar ihre Gesundheit riskieren, mindestens den Vorteilsgenuss anderer Gruppen erhalten müssen. Letztendlich werden durch ihren Einsatz bei allen Versicherungsgesellschaften erhebliche Kosten eingespart, ob bei Gebäudebränden, Verkehrsunfällen oder Personenunfällen.

Es kann dies aber nur ein erster Schritt sein. Was wären unsere Führungskräfte ohne die Männer und Frauen, welche die Aufträge ausführen. Der LFV wird sich weiter verstärkt dafür einsetzen, auch den ehrenamtlich tätigen und gut ausgebildeten Feuerwehrleuten diese Vergünstigung zu erschließen. Die Versicherungen müssen erkennen und akzeptieren, dass sie mit uns im gleichen Boot sitzen. Um bei diesem Bild zu bleiben, welche Funktion mag darin der Feuerwehr in schwerer See zufallen?

Othmar Zimmermann
Referatsleiter Soziales
beim LFV RLP

Kommunale Ehrenbeamte jetzt auch versicherbar bei GVV-Privat

Die Hauptversammlung der GVV-Privatversicherung AG hat 2002 eine Satzungsänderung beschlossen. Ab sofort können neben Kommunalbediensteten und ehrenamtlichen Mandatsträgern auch kommunale Ehrenbeamte, wie z.B. ehrenamtliche Wehrführer, Wehrleiter oder ehrenamtliche Ortsbürgermeister die günstigen Versicherungsprodukte der GVV-Privatversicherung abschließen. Zum Nachweis der Versicherbarkeit ist lediglich eine Kopie der Ernennungsurkunde zum kommunalen Ehrenbeamten erforderlich.

Die GVV-Privatversicherung AG ist eine 100-%ige Tochter der GVV-Kommunalversicherung. Seit 1911 versichert GVV-Kommunal Städte und Gemeinden, Kreise, kommunale Unternehmen und Sparkassen. GVV-Privat wurde 1989 gegründet um auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und kommunalen Unternehmen preisgünstige private Versicherungen anbieten zu können. Als Direktversicherer bietet GVV-Privat Versicherungsschutz in den Bereichen Kraftfahrt, Privat- und Diensthaftpflicht, Unfall, Wohngebäude, Hausrat, Glas, Rechtschutz sowie Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (einschließlich staatlich geförderter "Riester-Rentenversicherungen").

Weitere Einzelheiten über die Versicherbarkeit und die bekannt günstigen Versicherungsprodukte erteilt die GVV-Kundenberatung unter Tel.-Nr.: 02 21/48 93-553, sind zu erhalten im Internet unter www.gvv.de oder beim Landesfeuerwehrverband, Herrn Othmar Zimmermann, Referatsleiter Soziales, unter der Tel.-Nr.: 0 65 91/983.556.

Köln, im September 2002