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über den
Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz
1. Allgemein
Bei vielen Feuerwehren gibt es Spielmanns- und Musikzüge mit teuren Instrumenten.
Es war der Wunsch dieser Feuerwehren, ihre Instrumente zu versichern.
Die GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln bietet über den LFV eine solche Versicherung zu günstigen Bedingungen an. Hier können die Instrumente gegen folgende Risiken innerhalb Bundesrepublik Deutschland versichert werden:
Interessenten für eine derartige Versicherung können sich an den LFV-RLP wenden. Zum Einholen eines Angebotes wird ein Instrumentenverzeichnis benötigt mit folgenden Angaben (zweckmäßig mit nachstehenden Spalten in Tabellenform):
2. Schadenanzeige
Schäden sind unverzüglich (spätestens 3 Tage) über den LFV-RLP anzuzeigen. Schäden über 5.000 € sind zusätzlich sofort fernmündlich oder fernschriftlich
mitzuteilen. Bei Brand, Diebstahl u. ä. Fremdeinwirkungen ist die zuständige
Polizeidienststelle einzuschalten.
Soweit Ihre Stadt/Verbandsgemeinde bei der GVV versichert ist, können
die gleichen Formulare verwandt werden.
Die Schadensanzeige kann im Bereich Schadensanmeldungen
heruntergeladen werden. Diese sind vom Vorsitzenden, Wehrführer,
Musikzugführer und dem Geschädigten zu unterzeichnen.