Referat:
Soziales - Versicherung

Alterskameraden Fördervereine Soziales Versicherungen Schadensanmeldung

Versicherungsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz
für das Ehrenamt
ab 1. Januar 2004

Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Ehrenamt und hat zum 1. Januar 2004 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, mit dem alle ehrenamtlich Tätigen einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz erhalten. Hierbei ist in erster Linie an die vielen Einzelaktivitäten gedacht, welche auch von nicht organisierten Personen durchgeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Vereine, Verbände, Stiftungen usw. für einen aus-reichenden Versicherungsschutz ihrer Mitglieder sorgen. Aus diesem Grund ist der Versicherungsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz auch subsidiär, d. h. bestehende andere Versicherungen z.B. Unfall- und Haftpflichtversicherungen der Verbände und Vereine sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Nur bei niedrigeren Leistungen aus diesen vorrangigen Versicherungen kann die Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz für den Unterschiedsbetrag in Anspruch genommen werden.
Der Vertrag gilt auch nicht für gesetzlich Unfallversicherte.

Einzelheiten zu dem Versicherungsvertrag des Landes können Sie im Internet unter
http://www.wir-tun-was.de erfahren.

Für die Mitglieder des LFV Rheinland-Pfalz kommt der Versicherungsvertrag des Landes wegen der Subsidiarität und den höheren Leistungen nicht zum Tragen. Die aktiven Feuerwehrleute sind bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich gegen Unfall versichert und werden somit ebenfalls von dem Vertrag nicht erfasst.