Referat:
Vorbeugender Brandschutz

 Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

Gebäudefunkanlagen

In der Novellierung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz (Stand: 2002) und auch schon im Rundschreiben des ISM bezüglich einer landeseinheitlichen Atemschutzüberwachung vom April 2000 ist zum vorgehenden Trupp eine Sprechfunkverbindung sicherzustellen. In komplexen Gebäuden kann es aufgrund von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (Stahlkonstruktionen) oder auch Bauweisen, z.B. mehrere Untergeschosse oder innenliegende Treppenräume, zu massiven Beeinträchtigungen bei der Funkkommunikation kommen. 
Um dies zu verhindern, müssen sogenannte Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen installiert werden. Im Berichtszeitraum wurde eine Installationsrichtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen erarbeitet, die u.a. von der Feuerwehr Mainz bei der Errichtung von Gebäudefunkanlagen in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Bahnhofsgebäude, Müllheizkraftwerk o.ä.) eingesetzt wird. 

Vom Arbeitkreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der AGBF RLP und des DFV wurde eine entsprechende Musterrichtlinie erarbeitet. Die Musterrichtlinie basiert auf einer Ausarbeitung des Fachausschuss Technik der Deutschen Feuerwehren und dem Arbeitskreis Brandschutz/Gefahrenschutz der AGBF.

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

 

Impuls-Ventilationsverfahren zur Bildung von Rauchabschnitten

Ein weiteres Thema, mit dem sich das Referat „Vorbeugender Gefahrenschutz“ befasste, war der Einsatz des sogenannten Impuls-Ventilationsverfahrens zur Bildung von in der Garagenverordnung (GarVO) geforderten Rauchabschnitten. Mit diesem innovativen Belüftungssystem sollen diese Rauchabschnitte nicht baulich, sondern durch Ansteuerung von Jet-Ventilatoren und damit definierten Strömungsverhältnissen bei der Rauchabführung gebildet werden. Vom Referat wurden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen als oberste Baurechtsbehörde entsprechende Rahmenbedingungen für Einsatz dieser Systeme erarbeitet.

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