Für die Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz besteht ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher die gesetzliche Unfallversicherung und die Haftpflicht der Gemeinden ergänzt und weitere Risiken abdeckt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsvertrages ist die Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz und die vollzählige Meldung aller Mitglieder zum letzten Meldetermin beim jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendfeuerwehrverband, was bei Schadensmeldungen zu bestätigen ist.
Bei Unfällen und Schäden sind die jeweiligen Anzeigen in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben von Jugendfeuerwehrwart und Wehrführer, an die Geschäftsstelle zu senden, von dem sie nach Prüfung an die Sparkassen-Versicherung weitergeleitet werden.
Vordrucke zur Schadensanzeige können auf der Seite Schadensabwicklung heruntergeladen werden.